Anmeldung einer weiteren Wohnung
Nur Nebenwohnungen und ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen sind anmeldepflichtig. Nutzen Sie einfach unser Formular.
Als Nebenwohnungen gelten jene Wohnungen, unter denen der jeweilige Inhaber melderechtlich mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Das gilt auch für Ferienwohnungen, Gartenlauben und Datschen außerhalb von Kleingartenanlagen.